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Reiseversicherung

Was ist eine Reiseversicherung?

Der Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr. Aber auch bei einer Urlaubsreise kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen: Eine plötzliche Erkrankung kann den Reiseantritt verhindern, das Gepäck kann gestohlen werden oder es kann zu einem Unfall im Ausland kommen, der eine Rückholung nach Österreich erforderlich macht. Viele Urlaubsreisende schließen vor Reiseantritt eine private Reiseversicherung ab, um vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle gewappnet zu sein.

Reiseversicherungen bestehen aus mehrern Bausteinen, die unterschiedlich kombiniert werden können:

Stornoversicherung

Wenn eine Reise wegen eines Ereignisses wie Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann, übernimmt die Reiseversicherung die Stornokosten, die bei einem Reiserücktritt anfallen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Hinderungsgrund erst nach der Reisebuchung eingetreten ist und für die Versicherten nicht vorhersehbar war (z.B. Vorerkrankung).

Reisekranken- und Reiseunfallversicherung, Reiserückholversicherung

Ersetzt werden die Heil- und Behandlungskosten, die bei Erkrankungen oder Unfällen während der Reise entstehen können. Auch hier gilt: Wenn die Erkrankung für die Versicherten vorhersehbar war, entfällt der Versicherungsschutz. Muss die Reise aus bestimmten Gründen wie einem Unfall abgebrochen werden, können die Rückreisekosten durch eine Rückreiseversicherung bzw. Rückholversicherung gedeckt sein.

Reisegepäckversicherung

Sollte das Reisegepäck während der Reise beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, zahlt eine Reisegepäckversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.

Reisehaftpflichtversicherung

Es kann passieren, dass Reisende während einer Reise Schäden verursachen, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. In vielen Fällen ist dieses Risiko durch die Haftpflichtversicherung in der Haushaltversicherung abgedeckt. Ansonsten kann eine eigene Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz oft Einschränkungen unterliegt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld der Reise mit den Bedingungen der Reiseversicherung vertraut zu machen.

Bei der Reisegepäckversicherung ist zu beachten, dass Schäden nur unter bestimmten Voraussetzungen gedeckt sind: So sind bestimmte Gegenstände wie Schmuck oder technische Geräte nur dann versichert, wenn sie besonders (oft in einem versperrten Raum) verwahrt oder beaufsichtigt werden. Vergessene oder liegengelassene Sachen sind grundsätzlich nicht versichert. Geld, Schlüssel oder Kreditkarten sind in der Regel auch nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Für die Versicherungsleistung ist eine unverzügliche Schadensmeldung meist Voraussetzung. Auch eine Bestätigung des Schadenfalls in Form eines ärztlichen Attests, einer Diebstahlsanzeige oder eines Schreibens des Geschädigten muss der Versicherung im Regelfall vorgelegt werden.

UNSER TIPP: Gewisse Risiken können während einer Reise auch anderweitig versichert sein. So besteht für Inhaber von bestimmten Kreditkarten oder fallweise für Mitglieder von Autofahrerclubs ein Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistung ist dabei aber häufig an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise zahlen Kreditkartenunternehmen manchmal nur dann, wenn die Leistungen auch mit der Kreditkarte bezahlt worden sind. Die Bedingungen sollten im Vorfeld der Reise jedenfalls genau studiert werden.


 
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