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Krankenversicherung

Was ist eine private Krankenversicherung?

Damit jeder Mensch Zugang zu weitgehend kostenloser medizinischer Betreuung hat, besteht in Österreich eine gesetzliche Krankenversicherung, in der 99% der Bevölkerung pflichtversichert sind. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die sogenannte "Zusatzversicherung".

Grundsätzlich darf bei der medizinischen Betreuung und Versorgung in Österreich in öffentlichen Krankenanstalten nicht zwischen Privatversicherten und Patienten, die nur gesetzlich versichert sind („Kassenpatienten"), unterschieden werden. Neben der medizinischen Grundabsicherung gibt es aber Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wie z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus oder bestimmte Zahnbehandlungen. Um diese Kosten nicht selbst übernehmen zu müssen, schließen viele Menschen eine private Krankenversicherung ab.

Arten der privaten Krankenversicherung

Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich je nach Vertragstyp stark:

- Eine Krankheitskostenversicherung kommt für sämtliche Aufwendungen, auch bei Schwangerschaft und Entbindung, die mit einem Spitalsaufenthalt zusammenhängen auf und bezahlt die Kosten für die Unterbringung in einem Sonderklassezimmer.

- Die Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung gewährt Versicherten Ersatz für Honorare für Ärzte, Medikamente und Heilbehelfe und sieht oftmals auch die Deckung alternativer Heilmethoden, alternativer Medikamente oder Kuren vor.

- Die Kosten für eine Zahnbehandlung werden von der sogenannten Versicherung für die Kosten von konservierender Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernommen, wobei im Regelfall ein Selbstbehalt des Versicherten anfällt.

- Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit kann eine Krankengeldversicherung abgeschlossen werden. Tritt eine solche ein, bekommt man täglich einen bestimmten Geldbetrag. Die Zahlungen können bis zur Höchstdauer von 364 Tagen in drei Jahren gewährt werden.

- Hat man eine Krankenhaus-Taggeldversicherung abgeschlossen, bekommt man für jeden Tag, an dem man sich im Krankenhaus befindet, einen vorher vereinbarten Geldbetrag. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden allerdings nicht berücksichtigt. Um das Taggeld zu erhalten, ist regelmäßig eine Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses erforderlich.

Wartezeit nach Vertragsabschluss zwischen 3 und 9 Monaten

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es üblicherweise eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz voll wirksam wird. In der Regel beträgt diese drei Monate. Für eine Psychotherapie oder für Zahnbehandlungen kann die Wartezeit aber auch acht, für die Kostenübernahme von Entbindungen auch neun Monate dauern.

Bei Vorerkrankungen wird der Versicherungsschutz in Bezug auf die Vorerkrankung häufig ausgeschlossen oder besteht nur bei Zahlung von deutlich höheren Prämien.

Falsche oder unvollständige Angaben ziehen Leistungsbefreiung des Versicherers nach sich

Keinen Versicherungsschutz gewährt die private Krankenversicherung bei kosmetischen Behandlungen und Entwöhnungskuren oder wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat, ist die Versicherung von der Leistung befreit (außer es sind seit dem Abschluss des Vertrags bereits mehr als 3 Jahre vergangen und die Verletzung der Anzeigepflicht erfolgte nicht mit Absicht).

Es empfiehlt sich, vor Beginn einer Krankenbehandlung die Kostenübernahme mit der Versicherung schriftlich abzuklären. Dadurch können Sie sicher gehen, dass Ihre private Krankenversicherung für entstehende Kosten auch wirklich aufkommt.

Gleichstellung beider Geschlechter und behinderter Versicherungsnehmer

Prämien für private Krankenversicherungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Prämienhöhe hängt von Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und dem gewählten Tarif ab.

Auch die bestehende Pflichtversicherung, der man aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit oder als Mitversicherter unterliegt, kann die Prämienhöhe und die Leistungen beeinflussen. Ändert sich der Sozialversicherungsträger durch einen Berufswechsel, muss dies auch der privaten Krankenversicherung gemeldet werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht oder eine Schlechterstellung behinderter Menschen ist seit Dezember 2012 nicht mehr zulässig.

In der Regel nehmen die Versicherungsleistungen privater Krankenversicherungen bei höherem Alter des Versicherungsnehmers zu. Zum Schutz von Versicherten ist gesetzlich vorgesehen, dass Krankenversicherungsverträge nicht befristet, sondern grundsätzlich nur auf Lebenszeit der Versicherten abgeschlossen werden dürfen. Versicherungsunternehmen dürfen den Versicherungsvertrag auch nicht ohne Grund vorzeitig oder im Schadensfall kündigen.

UNSER TIPP: Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung treffen Sie häufig eine Entscheidung für viele Jahre, vielleicht sogar für ihr ganzes Leben. Prämienhöhe und mögliche Versicherungsleistungen hängen sehr stark von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Versicherung wechseln, kann es zu finanziellen Nachteilen kommen. Holen Sie deshalb vor Abschluss der Versicherung mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen ein. Prüfen und vergleichen Sie diese genau, um das für Sie optimale Versicherungsprodukt zu finden.


 
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