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Kfz-Versicherung

Autofahren ist gefährlich, ein Unfall oft schnell passiert. Daher ist es auch kein Wunder, dass gerade im Bereich des Autoverkehrs eine ganze Reihe von Versicherungen existieren:
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Kfz-Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Insassen-Unfallversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat zwei Funktionen:

  • Einerseits bezahlt sie Schäden, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeugs entstehen.
  • Andererseits kommt sie auch für jene Kosten auf, die mit der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Unfallgegnern verbunden sind (zum Beispiel Prozesskosten).

UNSER TIPP: In Österreich ist eine Mindestversicherungssumme in Höhe von derzeit 7,6 Millionen Euro (Stand 01.01.2017) gesetzlich vorgeschrieben. Davon sind 6,3 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden vorgesehen. Die Mindestversicherungssumme wurde in den letzten Jahren schrittweise erhöht, da die Obergrenze vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit Personenschäden bald erreicht wurde. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mindestversicherungssumme zu erhöhen, indem man relativ geringe Prämienaufschläge zahlt. Wir empfehlen aus diesem Grund eine freiwillig erhöhte Deckung von bis zu 20 Millionen Euro!

Ohne Versicherung keine Zulassung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Erhalt eine Kennzeichens. Ein Auto oder Motorrad wird somit erst dann zum Verkehr zugelassen, wenn eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Eine solche Bestätigung bekommt man, wenn man beim Versicherungsunternehmen oder besser beim Versicherungsmakler seines Vertrauens einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags stellt. Bereits mit der Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung, mit der das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckung übernimmt, beginnt der Versicherungsschutz.

Prämienzahlung

Nachdem man die Versicherungspolizze erhalten hat, muss die Erstprämie binnen zwei Wochen eingezahlt werden. Kommt man dieser Pflicht auch nach Aufforderung (durch entsprechende Mahnschreiben) nicht nach, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss in der Regel bei Eintritt eines Schadensfalls in dieser Zeit keine Leistung erbringen.

Entzug der Kennzeichen

Wird eine Folgeprämie nicht pünktlich bezahlt, muss die Versicherung schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist von weiteren zwei Wochen setzen. Erst dann, wenn die Folgeprämie auch innerhalb der Zahlungsfrist nicht bezahlt wird, ist die Versicherung leistungsfrei.

In diesem Fall wird der Eintritt der Leistungsfreiheit von der Versicherung an die Zulassungsbehörde gemeldet, die unverzüglich die Kennzeichentafeln des betroffenen Kraftfahrzeugs entzieht. Kommt es bis dahin zu einem Unfall, wird den Unfallgegnern der Schaden zwar von der Versicherung ersetzt, sie kann diesen aber von den Versicherungsnehmern zurückverlangen.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Auch wenn Sie einen Unfall unter Alkohol-, Suchtgift-, oder Medikamenteneinfluss verursacht haben, werden zwar Ihre Unfallgegner entschädigt, die Versicherung holt sich aber den ausbezahlten Betrag bei Ihnen zurück.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa. Innerhalb der EU gilt bereits das Kfz-Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes. Für Reisen in andere Staaten bekommt man vom Versicherungsunternehmen die sogenannte „Grüne Karte" ausgestellt. Diese sollte bei Fahrten ins Ausland als Beleg für die bestehende Haftpflichtversicherung mitgenommen werden.

Versicherungsprämie, Bonus-Malus System unterschiedlich ausgestaltet

Die Höhe der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung hängt im Wesentlichen von der Motorleistung des versicherten Fahrzeugs ab. Zudem ist für die Prämienhöhe in der Regel auch der Schadensverlauf maßgeblich. Das sogenannte „Bonus-Malus-System" ist zwar nicht mehr gesetzlich zwingend vorgeschrieben, es liegt den meisten Versicherungsverträgen aber dennoch nach wie vor zugrunde.

Das „Standard-Modell" des Bonus-Malus-Systems hat insgesamt 17 Prämienstufen. Der Einstieg in das System erfolgt in der Stufe 9 mit 100% der Prämie. Wenn innerhalb des Beobachtungszeitraums, der jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres läuft, kein Schaden verursacht wird, rückt man eine Stufe vor. Kommt es jedoch in dieser Zeit zu einem Unfall, fällt man drei Stufen zurück. Im besten Fall wird man so weit vorgestuft, dass man auf den Stufen 0 und 1 nur mehr die halbe Prämie bezahlen muss. Im schlechtesten Fall, also bei mehreren Unfällen, zahlt man auf den Stufen 16 und 17 die doppelte Prämie.

Rechnen - und Schaden eventuell selbst bezahlen

Bei kleineren Schäden ist es daher manchmal sinnvoll, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung im Bonus-Malus-System zu verhindern. Viele Versicherungsunternehmen modifizieren das Bonus-Malus-System, zum Beispiel durch Einführung zusätzlicher Bonusstufen. Manchmal wird auch ein sogenannter „Freischaden" angeboten, was bedeutet, dass trotz Schaden keine Rückstufung erfolgt. Die jeweilige Bonus-Malus-Stufe geht auch auf ein neues Fahrzeug über und kann meist auch im Familienverband „übertragen" werden.

Für die endgültige Höhe der Prämie können auch weitere Kriterien ausschlaggebend sein. So kann sie beispielsweise von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe abhängen. Auch die Bereitschaft zur Zahlung eines Schadensbeitrags (=Selbstbehalt) kann zu einer Verringerung der Prämie führen.

UNSER TIPP: Holen Sie vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung mehrere Angebote ein und fragen Sie ausdrücklich nach möglichen Prämiennachlässen! Bei vielen Tarifen besteht ein gewisser Spielraum - beispielsweise dann, wenn mehrere Versicherungsverträge bei einem Unternehmen bestehen.

Laufzeit und Kündigung, Grundsatz: einjährige Verträge

Die Laufzeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich mit einem Jahr gesetzlich festgeschrieben (wenn sie nicht am Ersten eines Monats abgeschlossen wird, endet sie am nächstfolgenden Monatsersten nach Ablauf eines Jahres). Kündigen Sie den Versicherungsvertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich, verlängert er sich automatisch. Wenn die Versicherungsprämie einseitig erhöht wird, können Sie den Vertrag auch vorzeitig auflösen. In diesem Fall kann man binnen eines Monats ab Mitteilung der Erhöhung kündigen.

Der Versicherungsvertrag kann außerdem nach jedem Schadensfall von beiden Vertragsteilen gekündigt werden. Bevor man die bestehende Versicherung kündigt, empfiehlt es sich jedoch, die schriftliche Zusage einer anderen Versicherung einzuholen. Versicherungsunternehmen sind nämlich nicht dazu verpflichtet, Verträge abzuschließen. Notorische Unfallfahrer ("Malusfahrer") werden von keiner Versicherung gerne genommen. Regelmäßig muss bei der Antragstellung auch angegeben werden, ob man bereits einmal von einer anderen Versicherung gekündigt wurde.

Wer von drei Versicherungen abgewiesen wurde, kann eine Zuweisung zu einer Versicherung durch den Versicherungsverband erreichen. In einem solchen Fall muss man allerdings mit einer höheren Versicherungsprämie oder im Schadensfall mit einem Selbstbehalt in der Höhe der höchsten Jahresprämie rechnen.

Versicherung geht auf den Käufer über

Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Will dieser den Vertrag nicht, muss er die Versicherung innerhalb eines Monats ab dem Kauf kündigen. Wird das Kraftfahrzeug abgemeldet oder verschrottet, muss eine entsprechende Meldung an die Versicherung und an die Zulassungsbehörde gemacht werden. Auf diese Weise bekommt man den Prämienanteil, der noch nicht verbraucht wurde, wegen Wegfall des versicherten Interesses zurück.

UNSER TIPP: Kommen Sie durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug zu Schaden und ist Ihnen dessen Kfz-Kennzeichen bekannt, können Sie beim Fachverband der Versicherungsunternehmungen eine Versicherungsauskunft einholen. Dort erhalten Sie Name und die Adresse des Fahrzeughalters. Kann das gegnerische Fahrzeug nicht identifiziert werden oder ist es nicht versichert bzw. zugelassen, so können Sie aus einem Garantiefonds entschädigt werden, der beim Fachverband eingerichtet ist.

Kfz-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung kommt im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung für jene Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstehen.

Solche Schäden können durch einen selbstverschuldeten Unfall, aber auch durch Diebstahl, Hagel, Steinschlag, Sturm und andere äußere Ereignisse verursacht werden. Auch bei der Kasko-Versicherung gibt es unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten. In der Regel wird zwischen der Elementar- (früher auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet) und der Kollisionskaskoversicherung - (früher auch als Vollkaskoversicherung bezeichnet) unterschieden.

Die Elementarkaskoversicherung deckt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub und den Zusammenstoß mit Haarwild (nicht aber Federwild) sowie durch Naturereignisse verursacht werden. Als solche gelten Blitzschlag, Felssturz, Lawinen (ausgenommen Dachlawinen), Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm.

Die Kollisionskaskoversicherung deckt neben sämtlichen Ereignissen, die von der Elementarkaskoversicherung gedeckt sind noch weitere Schäden: So kommt sie für alle Schäden auf, die unabhängig vom Verschulden durch einen Unfall am eigenen Auto entstehen. Sie bezahlt auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen dritter Personen (Vandalismus), Kfz-Einbrüche, Diebstahl und den Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben.

UNSER TIPP: Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erworben haben, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wegen des umfassenden Versicherungsschutzes. Informieren Sie sich vor Abschluss im Detail, was im Schadenfall gedeckt ist und welche Selbstbehalte bestehen!

Die Prämienhöhe bei einer Kaskoversicherung hängt wesentlich vom vereinbarten Selbstbehalt ab. Achten Sie bei Abschluss der Versicherung also auf die Höhe dieses Selbstbehalts - diese ist Vereinbarungssache!

Schäden, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, werden von der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Auch dann, wenn Sie ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss (auch unter 0,5 Promille, wenn Sie der Alkohol beim Fahren beeinträchtigt hat), Suchtgift- oder Medikamenteneinfluss einen Unfall verursachen, kommt die Kaskoversicherung für Ihren Schaden nicht auf. Werden dabei andere Personen oder Sachen geschädigt, so muss die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden ersetzen, kann die gezahlten Beträge jedoch (teilweise) von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Rechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutzversicherung kommt im Kfz-Bereich besondere Bedeutung zu. Nach Unfällen kommt es nämlich nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es oft um hohe Beträge geht.

Im Fahrzeug-Rechtsschutz gibt es verschiedene Bereiche:

- Dazu gehört zunächst der Schadenersatzrechtsschutz: dabei werden die Kosten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Beschädigung des eigenen Fahrzeugs oder der Verletzung von FahrzeuginsassInnen ersetzt.

- Im Rahmen des Strafrechtsschutzes werden im Fall eines Strafverfahrens die Prozesskosten gegen den/die LenkerIn ersetzt.

- Der Führerscheinrechtsschutz dient der Deckung der Verfahrenskosten wegen eines drohenden Führerscheinentzugs.

- Die Lenker-Rechtsschutzversicherung deckt die genannten Risiken dann ab, wenn man ein fremdes Fahrzeug lenkt.

Rechtsschutzversicherungen können grundsätzlich nach drei Jahren unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird das Fahrzeug verkauft und schafft sich der Versicherte ein Ersatzfahrzeug an, kann der Vertrag entweder (meist innerhalb von drei Monaten nach der Abmeldung) mit sofortiger Wirkung gekündigt oder auf das neue Fahrzeug übergeben werden. Auch wenn nach dem Verkauf des alten Fahrzeugs nach einer gewissen Zeit noch kein neues Fahrzeug erworben wird, kann die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Kfz-Insassen-Unfallversicherung

Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist eine Sonderform der Unfallversicherung. Im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung bietet sie aber nur bei Unfällen, welche der Versicherte bei der Benutzung eines Kfz erleidet, Versicherungsschutz. Sie kommt unabhängig von einem Verschulden des Versicherten zum Tragen: somit bezahlt sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen, bei denen keine Unfallgegner für die Unfallfolgen aufkommen müssen. Dies ist für den Fahrzeuglenker besonders wichtig, weil er sonst bei einem selbstverschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält. Für diesen speziellen Fall werden auch besonders günstige Lenkerunfallversicherungen angeboten.


 
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