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Motorbezogene Versicherungssteuer

Höhe der KFZ-Steuer

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer richtet sich bei Pkw nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und dem CO2 Ausstoß (g/km). Dadurch werden neu zugelassene CO2-arme KFZ ab dem 01. Oktober 2020 zukünftig steuerlich begünstigt beziehungsweise Fahrzeuge mit höheren CO2-Werten mit höheren KFZ-Steuern belegt. Daraus ergibt sich auch, dass reine Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer komplett befreit sind. Für Hybridmotoren und Range-Extender ist nur die Leistung des Verbrennungsmotors relevant. Mit dem KFZ-Steuer-Rechner der AK-OÖ können Sie die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer für Ihren Pkw bzw. Ihr Motorrad bequem ermitteln. Diese Berechnungsmöglichkeit stellt eine unverbindliche Kalkulationshilfe dar. Es wird daher keine Haftung für Umrechnungsfehler übernommen. Als weiteren Service bieten wir Ihnen eine übersichtliche Tabelle der motorbezogenen KFZ-Steuer von 34 bis 150 kw nach der alten Regelung (also noch gültig bis 30.09.2020) in Form einer PDF-Datei zum Herunterladen bzw. Ausdrucken an.

Bei Motorrädern fließen Hubraum und CO2-Wert in die Berechnung ein.

Unterjährigkeitszuschläge

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird von der jeweiligen Versicherung gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben. Bei der Entrichtung der Haftplichtprämie und damit der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es die Möglichkeit diese anstatt einmal jährlich auch halbjährlich, vierteljährlich bzw. monatlich zu entrichten. Nimmt man eine solche unterjährige Zahlweise in Anspruch, dann erhöht sich die Steuer um 6% (halbjährlich), 8% (vierteljährlich) oder um 10% (monatlich). Diese teurere Variante sollte also wohl überlegt sein.

Versicherungssteuer nicht gleich Versicherungssteuer

Nicht zu verwechseln ist die motorbezogene Versicherungssteuer mit der allgemeinen Versicherungssteuer; während erstere direkt auf Pkw & Co abzielt, stellt zweitere allgemein auf Versicherungsverträge ab und trifft damit auch Kfz-Haftpflichtverträge. Diese Steuer beträgt 11% der Versicherungsprämie und ist damit von der individuellen Bonus-Stufe abhängig.


 
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