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Lebensversicherung

Was ist eine Lebensversicherung?

Man unterscheidet unterschiedliche Formen der Lebensversicherung für diverse persönliche Bedürfnisse mit ganz bestimmter Risikoabdeckung:
  • Risiko-Ablebensversicherung
  • Er- und Ablebensversicherung
  • Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherung
  • Kapitalanlagenorientierte Lebensversicherung
  • Sonderformen
  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Risikoabdeckung oder Kapitalbildung

Unter den Begriff Lebensversicherungen fallen unterschiedlichste Produkte. Manche dienen ausschließlich der Risikoabsicherung, andere beinhalten sowohl eine Risikoabsicherung als auch eine kapitalbildende Komponente, manche dienen ausschließlich der Kapitalbildung. Bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen ist insbesondere auf das Risiko zu achten: Während eine klassische Lebensversicherung sogar einen Garantieverzinsung auf den Sparanteil enthält besteht bei fonds- und indexgebundenen Versicherungen das Risiko weitgehender Kapitalverluste.

Veranlagt wird nur der Sparanteil

Ursprünglich dienten Lebensversicherungen in erster Linie der Absicherung eines Risikos und erst in zweiter Linie der Kapitalveranlagung. Dabei kann es sich um das Risiko des Ablebens oder auch um das „Risiko eines langen Lebens" handeln. Ein Teil der Versicherungsprämie dient immer zur Abdeckung eines Risikos. Von den einbezahlten Prämien werden außerdem noch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Steuern abgezogen. Lediglich der verbleibende Teil der Prämie, der sogenannte Sparanteil, dient der Veranlagung. Wenn eine Garantieverzinsung angeboten wird, bezieht sie sich - außer bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge - immer auf diesen Sparanteil.

Gesundheitsfragen

Versicherungsunternehmen verlangen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung häufig eine gesundheitliche Untersuchung. Mit einer sogenannten Anpassungsklausel kann die Versicherungssumme regelmäßig angepasst werden, ohne dass der Gesundheitszustand der Versicherten neuerlich geprüft werden muss.

Kündigung bringt wirtschaftliche Nachteile

Manche Lebensversicherungen haben mit einer Versicherung allerdings nur mehr wenig zu tun bzw. wird oft nur ein kleiner Versicherungsanteil lediglich aus steuerlichen Gründen beibehalten. Lebensversicherungen werden auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Kündigung bzw. Rückkauf vor deren Ablauf ist mit Verlusten zu rechnen. Man sollte sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrags überlegen, ob man auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten noch in der Lage sein wird, die Prämie aufzubringen.

Frühzeitige Kündigung nachteilig

In der Regel werden Lebensversicherungen für einen langen Zeitraum abgeschlossen. Zwar ist eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich möglich, doch kann sie wirtschaftlich nachteilig sein. Jedenfalls ist dies zu Beginn der Laufzeit der Fall, da bei der Berechnung des Rückkaufswerts zunächst die Versicherungssteuer, laufende Verwaltungskosten und Provisionen berücksichtigt werden. Seit 2007 müssen die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt werden, so dass etwas höhere Rückkaufswerte erreicht werden. Zuvor wurden alle Abschlusskosten dem Vertrag bei Beginn der Vertragslaufzeit angelastet, so dass man mit einem Minus gestartet hat.

UNSER TIPP: Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nicht vorzeitig, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Verlangen Sie besser eine sogenannte „Stilllegung" oder „Freistellung".

Vorübergehende Stilllegung bei kurzfristigen Finanznöten

Anstelle der Kündigung der Lebensversicherung kann auch die Stilllegung des Vertrags beantragt werden. Dabei wird für die Dauer von 3, 6, 9 oder 12 Monaten die Prämienzahlung ausgesetzt und nur ein kleiner Betrag als Risikobrücke bezahlt. Der Vertrag bleibt unverändert; die Zeit der Stilllegung wird hinten angehängt (Versicherungssumme bleibt gleich, es gibt keine Reaktivierungsfragen bezüglich des Gesundheitszustandes).

Prämienfreie Versicherung bis zum regulären Vertragsablauf möglich

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung („Freistellung"). Dies ist vor allem bei finanziellen Schwierigkeiten der Versicherten sinnvoll. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit (möglich auch bis Ablauf) prämienfrei gestellt. Die Laufzeit bleibt in diesem Fall wie vereinbart, die Versicherungssumme wird jedoch in solcher Weise herabgesetzt, dass sie den bereits bezahlten Prämien entspricht. Bei einer Reaktivierung des Vertrags werden die Gesundheitsfragen neuerlich gestellt und bewertet.

Risiko-Ablebensversicherungen

Risiko-Ablebensversicherungen werden zur Absicherung von Angehörigen und zur Besicherung von Krediten abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben der Versicherten. Tritt der Tod der Versicherten nicht ein, so enden Risiko-Ablebensversicherungen nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Die Versicherungsprämie ist bei solchen wesentlich geringer als bei Lebensversicherungen, die Er- und Ablebensleistungen anbieten. Ihre Höhe ist nicht nur von der vereinbarten Versicherungssumme, sondern auch vom Alter der Versicherten abhängig.

Vor allem für junge Familien mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten kann der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung sinnvoll sein. Die Person, die im Ablebensfall die Versicherungsleistung erhalten soll, wird als Begünstigter (=bezugsberechtigte Person) bezeichnet und wird im Versicherungsvertrag namentlich genannt. In der Praxis wird die Risiko-Ablebensversicherung häufig als Kredit-Restschuldversicherung verwendet. Besser ist dafür aber eine echte Kredit-Restschuldversicherung geeignet.

Er- und Ablebensversicherung (Klassische Lebensversicherung)

Bei der klassischen Lebensversicherung garantiert das Versicherungsunternehmen den VersicherungsnehmerInnen eine bestimmte Versicherungssumme, bei der der Sparanteil mit dem derzeitigen jährlichen Garantiezinssatz von 1% (seit 1.1.2016) verzinst wird. Der Sparanteil ist bei den verschiedenen Unternehmen unterschiedlich hoch, liegt aber meist bei ca. 80% der einbezahlten Prämien, liegt aber beim Einmalerlag deutlich höher.
Darüber hinaus gibt es noch die Gewinnerwartung, die von der Veranlagungsleistung des jeweiligen Unternehmens abhängt und deshalb nicht garantiert werden kann.

Basisprodukt für die Pensionsvorsorge

Meist erreicht man derzeit auf Grund der niedrigen Kapitalmarktzinsen mit einer Veranlagung in eine Lebensversicherung gerade die Abgeltung der Inflation. Man sollte aber nicht vergessen, dass Sicherheit eben seinen Preis hat. Für eine sinnvolle Pensionsvorsorge stellt die Lebensversicherung daher nach wie vor das Basisprodukt schlechthin dar, weil das Kapitalrisiko (also das Risiko des Verlustes des Sparanteils) vom Versicherungsunternehmen getragen wird und darüber hinaus bei langer Vertragsdauer ein Gewinn zu erwarten ist, der zumindest die Inflation abdeckt.

Die Sparanteile werden in einen sogenannten Deckungsstock veranlagt, der als Sondervermögen auch bei einem Konkurs dem Versicherungsnehmer zur Verfügung steht. Zu den klassischen Lebensversicherungen zählt man die reine Erlebensversicherung und die Er- und Ablebensversicherung.
Erlebensversicherung

Die reine Erlebensversicherung bietet keine Versicherungsleistung im Fall des Todes und ist daher eine langfristige Form des Sparens, die häufig der Altersvorsorge dient. Bei Fälligkeit des Vertrages erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme entweder in Form einer Einmalauszahlung oder in Form von wiederkehrenden Zahlungen (Rente), die lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden können. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Beginn der Rentenzahlung, erhalten die Erben die eingezahlten Beträge zurückerstattet.

Gemischte Er- und Ablebensversicherung

Eine der beliebtesten Vorsorgeformen ist die gemischte Er- und Ablebensversicherung. Der Abschluss einer solchen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn man auch die Absicherung unversorgter Angehöriger im Todesfall beabsichtigt. Ist dies nicht der Fall, sollte besser eine andere, lukrativere Anlageform gewählt werden: Die Gesamtverzinsung ist bei der Er- und Ablebensversicherung wegen der enthaltenen Risikoprämie nämlich eher gering.

Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherung

Üblicherweise keine Garantieverzinsung und Kapitalgarantie

Besondere Formen der Er- und Ablebensversicherung sind die fondsgebundenen und die indexgebundenen Lebensversicherungen. Sie sind dadurch charakterisiert, dass nicht in einen Deckungsstock veranlagt wird, so dass üblicherweise weder eine Garantieverzinsung noch eine Kapitalgarantie besteht.

Das bedeutet, dass man möglicherweise weniger heraus bekommt als man einbezahlt hat. Allerdings kann man Kapitalgarantien vereinbaren, wodurch jedoch der mögliche Ertrag geschmälert wird.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz mit einer Kapitalanlage verbunden. Jene Teile der Prämie, die nicht dem Ablebensschutz dienen und auch nicht als Verwaltungs-, Abschlusskosten oder Steuern abgezogen werden (Sparanteile), werden in einen Investmentfonds veranlagt. Auf diese Weise sind höhere Erträge möglich als bei der „klassischen" Lebensversicherung. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei einer ungünstigen Entwicklung der Aktien- oder Anleihemärkte auch Kapitalverluste eintreten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann zwischen verschiedenen Fonds mit unterschiedlichem Risiko gewählt werden. Es ist auch möglich, den Fonds während der Laufzeit des Vertrags zu wechseln.

Die indexgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Index bzw. Bezugswerts gebunden ist. Die Gewinnbeteiligung der Sparanteile ist dabei an die Kursentwicklung von Aktienindices gekoppelt. Wie die fondsgebundene Lebensversicherung wird auch die indexgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, um eine höhere Rendite zu erzielen.

Kapitalanlagenorientierte Lebensversicherung

Die Liste der verschiedenen Lebensversicherungen wurde 2009 mit der kapitalanlageorientierten Lebensversicherung mit Garantiezins um eine Kategorie erweitert. In ihr sollen die Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung (höhere Ertragschancen), mit jenen der klassischen Lebensversicherung (hohe Sicherheit) verbunden werden. KundInnen können je nach persönlicher Risikopräferenz zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien mit unterschiedlich hohen Garantiezinssätzen wählen. Die Garantiezinssätze müssen dabei zwischen 0% und dem für die klassische Lebensversicherung jeweils maßgeblichen Garantiezinssatz (derzeit 1,75%) liegen.

Die Ertragsaussichten bei einer solchen Versicherung sind jedoch aufgrund der Garantiekosten erheblich schlechter als bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne Garantiezusagen. Gleichzeitig schützen die bestehenden Garantien KundInnen aber auch nicht vor Kapitalverlusten: wie bei der klassischen Lebensversicherung bezieht sich die garantierte Verzinsung nämlich nur auf jenen Anteil der bezahlten Versicherungsprämien, der nach Abzug der Versicherungssteuer und anderer Kosten (Provision, Verwaltungskosten, Kosten des Ablebensschutzes) übrig bleibt (Sparanteil).

Sonderformen

In der Praxis werden auch Sonderformen oder Kombinationen von Lebensversicherungen angeboten. Beispielsweise kann eine Erlebensversicherung (Rentenversicherung) mit einer Pflegegeldversicherung kombiniert werden. Es kann auch vereinbart werden, dass die Versicherungssumme schon vor der Fälligkeit ausbezahlt wird, wenn eine bestimmte schwere Krankheit eintritt („Dread-Disease" Versicherung).

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

10 Jahre Mindestbindung

Seit 2003 gibt es die „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" als besondere Form der Lebensversicherung. Ähnlich wie beim Bausparen werden dabei Einzahlungen für bestimmte Rentenversicherungen durch eine staatliche Prämie gefördert. Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt 2016 € 2.676,89.

Die „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" hat zuletzt an Attraktivität verloren, da die staatliche Prämie, die für die jährliche Einzahlung gewährt wird, durch das Sparpaket 2012 halbiert wurde. Der Prämiensatz kann zwischen 4,25% und 6,75% schwanken und liegt derzeit bei 4,25%.  Die höchstmögliche Prämie liegt daher bei € 113,77.

Voraussetzung für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist, dass der Antragsteller noch keine gesetzliche Alterspension bezieht. Darüber hinaus muss das Kapital mindestens zehn Jahre lang gebunden sein und eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt werden.

Die einbezahlten Beiträge sind garantiert; das heißt es handelt sich hier ausnahmsweise um eine „echte Kapitalgarantie" (auf die einbezahlten Prämien, nicht nur auf den Sparanteil). Die ausbezahlten Renten sind steuerfrei. Im Fall einer Auszahlung anders als im Wege einer lebenslangen Rente müssen 50% der Prämienbeträge zurückgezahlt werden und es kommt zu einer Nachversteuerung allfälliger Kapitalerträge mit einem Einheitssatz von 25%.

Wird der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, sind die steuerlichen Vorteile herauszugeben, wobei eine Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre der Laufzeit nicht möglich ist! Eine längere Mindestbindedauer als zehn Jahre ist jedoch unzulässig.


 
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