Nicht nur im Alter, sondern auch durch Unfall oder Krankheit kann sich das gewohnte Leben grundlegend verändern. Jeder Mensch kann einmal pflegebedürftig werden. Derzeit gibt es in Österreich über 400.000 Pflegebedürftige. Die Zahl steigt stetig, im Jahr 2030 soll sie sich sogar verdoppelt haben.
Zur finanziellen Unterstützung wird Pflegebedürftigen ein staatliches Pflegegeld gewährt. Die Höhe ist vom monatlichen Pflegebedarf abhängig. Dieser wird von Sachverständigen festgestellt und in sieben Pflegestufen eingeteilt. Nach Stufe 1 wird beurteilt, wer monatlich mehr als 60 und weniger als 85 Stunden an Pflege bedarf. Das Pflegegeld beträgt in diesem Fall monatlich EUR 154, 20. Der höchste Betrag von monatlich EUR 1.655,80 wird in Pflegestufe 7 ausbezahlt. In diese wird eingestuft, wer monatlich mehr als 180 Stunden an Pflege benötigt und körperlich schwer beeinträchtigt ist.
Zusätzlich kann man auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Dabei wird vereinbart, dass die Pflegeversicherung Rentenzahlungen erbringt, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird. Diese Zahlungen können neben dem staatlichen Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege verwendet werden. Dafür sind vom Versicherten Prämien zu zahlen.
Das Angebot privater Pflegeversicherungen am Versicherungsmarkt ist noch nicht sehr groß. Je nach individueller Vereinbarung unterscheiden sich die Leistungen stark. Die Pflegeversicherung wird entweder als eigenständiges Produkt oder aber als Zusatz zur Krankenversicherung oder zur Lebensversicherung (Rentenversicherung) angeboten.
Höhere Prämien bei späterem Eintrittsalter
Bei Abschluss der Pflegeversicherung ist darauf zu achten, dass die Höhe der Prämien mit dem Alter bei Versicherungsabschluss steigt. Will man sich auch für leichte Pflegebedürftigkeit versichern, hat man ebenfalls höhere Prämien zu zahlen. Meist endet die Verpflichtung zur Prämieneinzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Rentenzahlung der Versicherung. Diese erfolgt in der Regel monatlich für die Dauer der Pflegebedürftigkeit, bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit auch lebenslang.
Grad der Pflegebedürftigkeit für Rentenhöhe ausschlaggebend
Für die Rentenhöhe ist (wie beim staatlichen Pflegegeld) die Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend. Meist werden von den Versicherungen zwei Modelle zur Einschätzung angeboten. Einerseits kann sie sich nach den Einstufungen für das staatliche Pflegegeld richten. Relevant ist dabei die Bewertung der staatlichen Sachverständigen. Andererseits kann für die Beurteilung auch ein anderer Maßstab herangezogen werden. Dabei wird regelmäßig der Bedarf an Pflege, der durch Einschränkungen der „Tätigkeiten des täglichen Lebens" („ADL": Activities of Daily Life) entsteht, bewertet. Diese werden von einem Gutachter der Versicherung festgestellt.
In manchen Fällen kann eine Pflegeversicherung nicht abgeschlossen werden: Hat jemand Vorerkrankungen wie einen Schlaganfall oder Krebs, wird der Abschluss von der Versicherung regelmäßig abgelehnt. Es gibt auch ein maximales Abschlussalter, das üblicherweise zwischen 60 und 70 Jahren liegt.
UNSER TIPP: Wenn ein Pflegefall nicht eintritt, zahlen manche Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der geleisteten Prämien zurück. Es empfiehlt sich daher, vor dem Abschluss Angebote verschiedener Versicherungen einzuholen und zu vergleichen.
Die Prämien werden mit steigendem Lebensalter immer höher. Bei einer hohen Prämieneinstufung kann es deshalb ratsam sein, durch andere Ansparprodukte für den Pflegefall vorzusorgen, anstatt eine Pflegeversicherung abzuschließen.