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Bausparen

Was ist ein Bausparvertrag?

Bausparverträge gehören zu den beliebtesten Spar- und Finanzierungsformen in Österreich. Es gibt über fünf Millionen Bausparverträge. Die Grundidee des Bausparvertrags ist es, die Finanzierung von Wohnraum staatlich zu fördern. Sei es für den Neubau eines Einfamilienhauses, für den Kauf einer Eigentumswohnung, für die Bezahlung eines Genossenschaftsanteils oder für die Sanierung einer Wohnung. Das angesparte Geld kann aber auch für die Bezahlung von Ausbildungskosten oder für Pflegeaufwendungen verwendet werden.

Voraussetzung für das Darlehen ist das Ansparen

Der Bausparvertrag wird zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse abgeschlossen. Zunächst wird in der sogenannten Ansparphase ein vertraglich festgesetzter Betrag angespart. Nach Abschluss der Ansparphase haben Bausparer die Möglichkeit, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Ein Bausparvertrag muss auf eine Laufzeit von mindestens sechs Jahren abgeschlossen werden. Hat man die Ansparphase noch nicht voll erfüllt, kann ein Zwischendarlehen genommen werden.

Das angesparte Geld kann nach Ablauf der Ansparphase aber auch ausbezahlt werden, ohne dass ein Bauspardarlehen aufgenommen wird.

Ansparphase

Bausparer leisten monatlich, jährlich oder durch Einmalbetrag eine Einzahlung, für die von der Bausparkasse Zinsen gezahlt werden. Es kann eine fixe Verzinsung oder ein variabler Zinssatz vereinbart werden. Häufig wird auch nur für ein Jahr ein günstiger Fixzinssatz und dann ein variabler Zinssatz vereinbart, der aber nicht mehr so günstig ist. Man sollte sich daher die Angebote genau anschauen.

Die Laufzeit des Bausparvertrags beträgt mindestens sechs Jahre und kann auf bis zu zehn Jahre vereinbart werden. Einzahlungen in Bausparverträge sind durch die Einlagensicherung bis zu EUR 100.000,00 abgesichert.

Zusätzlich zu den Zinsen zahlt der Staat eine jährliche Prämie, die „Bausparprämie", auf das von den Bausparern geleistete Sparkapital. Die Bausparprämie ist von der Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt abhängig und wird jedes Jahr vom Finanzministerium neu festgesetzt. Sie beträgt mindestens 1,5% und höchstens 4% vom jährlichen Sparkapital, das allerdings nur bis zu einer Höhe von EUR 1.200,00 gefördert wird. Für das Jahr 2016 wird wieder eine Bausparprämie von 1,5% gewährt, was bei dem höchstmöglichen förderbaren Sparkapital von EUR 1.200,00 eine Prämie von EUR 18,00 ausmacht. Die Bausparprämie ist von der Kapitalertragsteuer befreit.

Voraussetzungen für den Erhalt der Bausparprämie

1. Der Bausparer muss den Wohnsitz in Österreich haben.

2. Der Bausparvertrag darf nicht vor Ende der 6-jährigen Laufzeit gekündigt werden.

3. Pro Person wird nur ein Bausparvertrag gefördert. Wenn jemand mehrere Bausparverträge hat, wird die Bausparprämie nur für einen Vertrag ausbezahlt.

Der Abschluss eines Bausparvertrags ist online oder über viele Banken möglich, die mit einer der vier in Österreich bestehenden Bausparkassen zusammenarbeiten. Es gibt unterschiedliche Konditionen und Tarife. So werden etwa fixe oder variable Zinssätze oder höhere Zinssätze für junge Menschen angeboten. Es lohnt sich, die verschiedenen Bausparprodukte zu vergleichen. Eine Hilfe bietet dabei der Bankenrechner der Arbeiterkammer.

UNSER TIPP: Die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrags kommt teuer: Wer seinen Vertrag vor der 6-jährigen Mindestdauer aufkündigt, muss die Bausparprämien zurückbezahlen. Zusätzlich kann es zu einer nachträglichen Senkung des Zinssatzes in Bezug auf das gesamte einbezahlte Kapital und zur Verrechnung eines Verwaltungskostenbeitrags kommen. Um sich solche finanziellen Belastungen zu ersparen, sollte der Bausparvertrag besser stillgelegt und nicht vorzeitig gekündigt werden.

Bauspardarlehen

Bausparer haben die Möglichkeit ein Bauspardarlehen aufzunehmen.

Für das Bauspardarlehen ist je nach Tarif ein Eigenmittelanteil von 30 bis 50% aufzubringen. Dieser Eigenmittelanteil kann entweder durch das Ansparen im Bausparvertrag oder über eine Zwischenfinanzierung aufgebracht werden.

Ein solches Bauspardarlehen wird frühestens 18 Monate nach der ersten Einzahlung in einen Bausparvertrag, bzw. nach Aufnahme einer Zwischenfinanzierung zugeteilt.

Meist sind Zwischenfinanzierungen nötig

Hat man noch gar nichts gespart, muss die Höhe der Zwischenfinanzierung den benötigten Betrag plus den Eigenmittelanteil umfassen.

Meist wird aber auch mit dem angesparten Betrag die Höhe der vereinbarten Eigenmittel nicht erreicht, so dass die Differenz zwischen angesparten Betrag und vereinbarter Eigenmittelhöhe aufgenommen werden muss.

UNSER TIPP: ACHTUNG: der Zinssatz bezieht sich immer auf die gesamte Vertragssumme, also auf das gesamte aufgenommene Kapital inklusive Ihres bereits angesparten Betrags. Während Sie also für den angesparten Betrag nur die Sparzinsen bekommen, müssen Sie - bis zum Zeitpunkt der Zuteilung des Bauspardarlehens - gleichzeitig den hohen Darlehenszinssatz für den Ansparteil bezahlen.

Vorteil bei hohem Zinsniveau

Bauspardarlehen werden als Abstattungskredit gewährt, das bedeutet, dass sich die Raten aus einem Tilgungsanteil (für das aufgenommene Kapital) und aus einem Zinsanteil zusammensetzen. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Höhe des Zinssatzes und der Laufzeit des Kredits. In Phasen höherer Kreditzinsen punktet das Bauspardarlehen mit guten Konditionen: Die Zinsen dürfen 6 Prozent pro Jahr nicht übersteigen.

Ein Bauspardarlehen wird von den Bausparkassen nur dann gewährt, wenn es für einen gesetzlich festgelegten Zweck verwendet wird: Das Geld muss für den Kauf oder die Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung, für die Bezahlung von Ausbildungskosten oder für Maßnahmen zur Pflege verwendet werden.

Die Höhe des Bauspardarlehens beträgt pro Einzelperson maximal EUR 180.000,00 und für Ehepaare maximal EUR 360.000,00. Die Dauer des Bauspardarlehens ist auf höchstens 30 Jahre beschränkt.


 
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